CO2-Neutral: Eine Orientierungshilfe für Unternehmen im Kontext politischer Klimaziele

Die Ermittlung des Corporate Carbon Footprint sowie die Reduzierung von Treibhausgasemissionen stehen oftmals im Fokus der Nachhaltigkeitsbemühungen von Unternehmen. Doch wie können Unternehmen CO2-Neutralität erreichen? Was ist der Unterschied zu Klimaneutralität und Treibhausgasneutralität? Wie sind die Begriffe im Kontext politischer Klimaziele einzuordnen und welche konkreten Handlungsansätze gibt es? Wir bieten Orientierung über die wichtigsten Begriffe und Zusammenhänge.  

CO2-Neutral: Eine Orientierungshilfe für Unternehmen im Kontext politischer Klimaziele

Die Ermittlung des Corporate Carbon Footprint sowie die Reduzierung von Treibhausgasemissionen stehen oftmals im Fokus der Nachhaltigkeitsbemühungen von Unternehmen. Doch wie können Unternehmen CO2-Neutralität erreichen? Was ist der Unterschied zu Klimaneutralität und Treibhausgasneutralität? Wie sind die Begriffe im Kontext politischer Klimaziele einzuordnen und welche konkreten Handlungsansätze gibt es? Wir bieten Orientierung über die wichtigsten Begriffe und Zusammenhänge.  

Inhaltsverzeichnis

Was bedeutet CO2-neutral?

CO-Neutralität bedeutet, dass nur so viel CO₂ freigesetzt wird, wie der Atmosphäre wieder entzogen werden kann. Neutralität kann dabei als Zustand verstanden werden, in dem zwei Größen in ihrer gegenläufigen Wirkung gleich groß sind und die sich in ihrer Wirkung gegenseitig aufheben (Honegger et. al. 2020). Die Idee ist also, ein Gleichgewicht zwischen dem Ausstoß und dem Abbau von Treibhausgasen herzustellen. CO₂-Neutralität bezieht sich dabei nur auf das Treibhausgas CO₂. Der Begriff CO₂-neutral wird allerdings oft fälschlicherweise mit treibhausgasneutral oder klimaneutral gleichgesetzt. Doch worin unterscheiden sich die drei Begriffe? 

CO2-neutral vs. treibhausgasneutral vs. klimaneutral

CO2-neutral: Es wird nur so viel CO₂ ausgestoßen, wie der Atmosphäre auf natürlichem oder technischem Wege wieder entzogen werden kann. CO₂-Neutralität ist also erreicht, wenn alle CO₂-Quellen und CO₂-Senken ausgeglichen sind.

Treibhausgasneutral: Treibhausgasneutralität bezieht sich auf alle im Kyoto-Protokoll priorisierten Treibhausgase und beschreibt dementsprechend einen Zustand, in dem ein Gleichgewicht zwischen Quellen und Senken dieser Treibhausgase erreicht ist. Folgende Treibhausgase werden berücksichtigt: Kohlendioxid (CO₂), Methan (CH4), Distickstoffoxid (N₂O), Teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (H-FKW/HFC), Perfluorierte Kohlenwasserstoffe (FKW/PFC), Schwefelhexafluorid (SF6) und Stickstofftrifluorid (NF3) (Quelle: UNFCCC, 2012).

Klimaneutral: Klimaneutralität ist das ambitionierteste Konzept, da es ein Gleichgewicht zwischen allen anthropogenen (vom Menschen verursachten) und natürlichen Auswirkungen beschreibt, die das Klima beeinflussen. Gleichzeitig ist es das einzige Konzept, das die globale Durchschnittstemperatur unverändert lässt – während CO₂-Neutralität und Treibhausgasneutralität zu einer Verlangsamung der Klimaerwärmung führen.

(Quelle: Honegger et. al. 2020)

Netto-Null bzw. Net-Zero

Netto-Null oder auch Net-Zero beschreibt den Zustand, in dem sämtliche anthropogenen Treibhausgasemissionen der Atmosphäre durch anthropogene Maßnahmen wieder entzogen werden (Quelle: IPPC 2023). 

Net-Zero gewinnt als Klimaziel für Staaten, Organisationen und Unternehmen immer mehr an Bedeutung. Allerdings sind die Net-Zero-Ziele schwer vergleichbar. So unterscheiden sich die damit verbundenen Zieldefinitionen insbesondere hinsichtlich des Scopes (welche Emissionsquellen werden berücksichtigt?), des Zeithorizonts (bis wann soll das Ziel erreicht werden?), und des Ansatzes (wie soll das Ziel erreicht werden?) (Quelle: Pineda et al 2020). Für Stakeholder:innen ist es daher eine Herausforderung, Net-Zero-Ziele und Maßnahmen zur Zielerreichung von Unternehmen zu bewerten. 

Klimapositiv: Ein Schritt weiter

Auch die Zielbeschreibung, als Stadt, Unternehmen oder auf Produktebene klimapositiv sein zu wollen, erfreut sich zunehmend größerer Beliebtheit. Damit verbunden ist der Anspruch, der Atmosphäre mehr Treibhausgase zu entziehen, als durch die eigenen Aktivitäten freigesetzt werden. Die Nutzung des Begriffs klimapositiv ist jedoch weder national noch international hinreichend definiert, variiert auf oft abenteuerliche Weise und wird teilweise sogar mit CO₂-neutral gleichgesetzt. Aus dieser Unklarheit können Greenwashing-Vorwürfe, Konflikte und klimabezogene Rechtsstreitigkeiten resultieren. (Quelle: IKEM 2022) 

Politische Klimaziele

Klimaabkommen von Paris: Ein globales Ziel

2015 wurde das Klimaabkommen von Paris verabschiedet und damit das Ziel, die Erderwärmung auf unter 2 °C und möglichst auf 1,5 °C, gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. 195 Staaten haben sich verpflichtet, ihren Beitrag zur Zielerreichung zu leisten. Im Rahmen ihrer Selbstverpflichtung legen die Länder regelmäßig ihre Pläne zum Klimaschutz, die NationallyDeterminedContributions (NDCs), vor und melden ihre Ziele zur Senkung der Treibhausgasemissionen und zur Anpassung an den Klimawandel dem UN-Klimasekretariat. Bislang reichen die in den nationalen Klimabeiträgen beschriebenen Maßnahmen allerdings nicht aus, um die Erderwärmung auf unter 2°C zu begrenzen. 

Einblicke in die EU-Gesetzgebung zum Klimaschutz

Der European Green Deal, die neue Wachstumsstrategie der Europäischen Union (EU), umfasst das Ziel, bis 2050 netto keine Treibhausgase mehr auszustoßen. Mit dem europäischen Klimagesetz wurde dieses Ziel gesetzlich verankert und ist am 21. Juli 2021 in Kraft getreten (Quelle: European Commission). Als wesentlicher Meilenstein wurde zudem festgelegt, die Treibhausgasemissionen in der EU bis 2030 um 55 Prozent gegenüber dem Basisjahr 1990 zu reduzieren. Dazu wurden im Rahmen von „Fit for 55“ relevante Regularien wie beispielsweise das EU Emissions Trading System (ETS), die CO2 Emissions Standards for cars and vans oder die Renewable Energy Directive überarbeitet und verabschiedet. 

Darüber hinaus hat die EU mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), der EU-Taxonomie und der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) einen standardisierten regulatorischen Rahmen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung geschaffen. In diesem Zuge müssen betroffene Unternehmen offenlegen, ob und wie sie einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. 

Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), das europäische Lieferkettengesetz, verpflichtet betroffene Unternehmen, einen Klimaplan vorzulegen. Darin soll aufgezeigt werden, wie ein Unternehmen zur Erreichung der politischen Klimaziele beiträgt. Hält ein Unternehmen seinen Klimaplan nicht ein, drohen Strafen von bis zu 5 Prozent des Nettoumsatzes (Quelle: Council of the European Union). Gleichzeitig treibt die EU derzeit weitere Regulierungsinitiativen voran, die teils direkt, teils indirekt auf das übergeordnete Klimaziel einzahlen. Mit dem Net-Zero Industry Act soll beispielsweise die Produktion sauberer Technologien gefördert werden. „Konkret geht es um Technologien, die die Energiewende vorantreiben und nur geringe bis gar keine Treibhausgasemissionen verursachen.“ (Quelle: European Kommission)

Greenwashing

Werden CO₂-Neutralität oder vergleichbare Begriffe in Werbeaussagen mit der Zielgruppe Endverbraucher:innen verwendet, ist eine wissenschaftliche Grundlage erforderlich. Andernfalls könnten Vorwürfe des Greenwashings bis hin zu Gerichtsverfahren die Konsequenz sein. Angesichts der herausfordernden Rechtslage und um Auseinandersetzungen in der Öffentlichkeit und vor Gericht zu vermeiden verschweigen einige Unternehmen ihre Bemühungen um CO₂-Neutralität.

Um hier größere Klarheit zu schaffen, gibt es eine regulatorische Initiative der EU: das Proposal for a Directive on substantiation and communication of explicit environmental claims, kurz Green Claims Directive. Der Vorschlag für die Green Claims Directive, die Verbraucher:innen vor Greenwashing schützen soll, sieht unter anderem vor, dass Umweltaussagen wissenschaftlich belegt werden müssen. Die Aussage, ein Produkt sei CO2-neutral hergestellt worden, müsste demnach wissenschaftlich belegt und von einer unabhängigen Stelle verifiziert werden.

Bedeutung für Unternehmen

Anforderungen an Unternehmen

Die Anforderungen an Unternehmen, einen Beitrag zur Erreichung des Klimaneutralitätsziels bis 2050 zu leisten, steigen. So werden die meisten CSRD-pflichtigen Unternehmen beispielsweise ihren Corporate Carbon Footprint berechnen und über ihren Beitrag zum Klimaschutz Bericht erstatten müssen.

Ob dies auch auf Ihr Unternehmen zutrifft, zeigt die doppelte Wesentlichkeitsanalyse, deren Durchführung für CSRD-pflichtige Unternehmen vorgeschrieben ist.

Kommt die Wesentlichkeitsanalyse zu dem Ergebnis, dass Klimaschutz ein wesentlicher Nachhaltigkeitsaspekt für Ihr Unternehmen ist, sind Sie zur Ermittlung Ihres Corporate Carbon Footprint und zur Berichterstattung verpflichtet.

Zunehmend sind auch nicht-CSRD-pflichtige Unternehmen von einer indirekten Berichtspflicht über ihren Carbon Footprint betroffen. So fragen immer mehr Unternehmen beispielsweise den Product Carbon Footprint ihrer Zulieferer ab, um ihre Scope-3-Emissionen berechnen zu können.

Treiber dieser Entwicklungen sind Regularien wie die CSRD aber auch steigende Kundenanforderungen an umweltschonende Produkte und Dienstleistungen sowie eine zunehmende Sensibilisierung gegenüber Greenwashing.

Zulieferer werden von Unternehmen vermehrt aufgefordert, ihre Emissionen zu berechnen, Reduktionsziele zu setzen und diese offenzulegen oder validieren zu lassen. Eine bekannte Plattform für die Veröffentlichung von Emissionsdaten ist das Carbon Disclosure Project (CDP). Die im Jahr 2000 gegründete Non-Profit-Organisation erhebt regelmäßig Emissionsdaten und bietet verschiedene Arten der Mitgliedschaft an. Über die wissenschaftsbasierte Science Based Targets Initiative (SBTi) können Unternehmen ihre Reduktionsziele validieren lassen. SBTi prüft diese im Hinblick auf die Erreichung des Net-Zero-Ziels bis 2050.

Umsetzung im Unternehmenskontext

Die Grundlage für die Entwicklung von Zielen und Maßnahmen zur Emissionsreduktion ist die Treibhausgasbilanz bzw. der Corporate Carbon Footprint eines Unternehmens oder einer Organisation. Unser Praxisleitfaden zur Erfassung und Reduktion von Treibhausgasemissionen zeigt, wie eine THG-Bilanz erstellt werden kann. 

Wir begleiten Sie bei der Ermittlung ihres Corporate Carbon Footprints und der Entwicklung von Zielen und Massnahmen zur Emissionsreduktion. Starten Sie jetzt einen Online-Dialog mit uns.

Dr. Natalie Brandenburg

Leitung Kompetenzteam Nachhaltigkeit | Senior Projektmanagerin und Mediatorin

Dr. Holger Schallehn

Mitglied Kompetenzteam Nachhaltigkeit | Senior Analyst Strategie

Dennis Schottstädt

Mitglied Kompetenzteam Nachhaltigkeit | Berater Strategie 

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